BÜRO FÜR STÄDTEBAU UND STADTPLANUNG
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Leitfaden Baulandentwicklung

Date : 1. Dezember 2022

Um die hessischen Kommunen in der Baulandentwicklung zu unterstützen, haben wir im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen gemeinsam mit FPS Fritze Wicke Seelig Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten mbB aus Frankfurt einen Leitfaden erarbeitet. In einem ersten Teil wird der Prozess einer Bauland- oder Quartiersentwicklung mit Schwerpunkt auf der Strategiephase (Initialphase) zu Beginn des Projekts dargestellt (tobe.STADT).
Für eine Umsetzung der geplanten Quartiersentwicklung ist in der Regel der Rückgriff auf unterschiedliche, sogenannte Baulandmodelle möglich, die im zweiten Teil in übersichtlicher Form mit ihren jeweiligen Vor- und Nach­ teilen erläutert werden (FPS). Um das bedeutende Themenfeld der Vergabe den Kommunen näher zu bringen, besteht der dritte Teil der Broschüre aus dem sogenannten »Vergabe-Kit«. Dieses erläutert die wichtigsten Informationen zum Thema Vergaberecht im Kontext der Baulandentwicklung, und skizziert die grundlegende Struktur eines Vergabeprozederes (FPS).

Mehr zum Thema hier:

https://wohnungsbau.hessen.de/beratungsangebote/initialberatung-fuer-kommunen

Den Leitfaden kann man hier downloaden:

https://wohnungsbau.hessen.de/sites/wohnungsbau.hessen.de/files/2023-01/Initialphase-Baulandentwicklung_barrierefrei.pdf

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